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VGH Bayern, 12.05.2011 - 10 ZB 10.778 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Speicherung polizeilicher Daten; (kein) Anspruch auf Datenlöschung; Tatverdacht nicht entfallen; Unschuldsvermutung; Freispruch wegen Schuldunfähigkeit; (keine) Reduzierung der Speicherfrist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 31.10.2007 - 24 C 07.1078
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2011 - 10 ZB 10.778
Zwar trifft es zu, dass der Kläger den Tatvorwurf stets bestritten hat und eine gerichtliche Feststellung der Tatbegehung bzw. der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Klägers nicht erfolgt ist, jedoch schützt die in Art. 6 Abs. 2 EMRK verbürgte Unschuldsvermutung zwar vor Nachteilen, die einem Schuldspruch oder einer Strafe gleichkommen, sie schützt aber nicht vor der Durchführung polizeilicher Ermittlungen (vgl. BayVGH vom 31.10.2007 Az. 24 C 07.1078 RdNr. 4).Insoweit verkennt der Kläger, dass die Entscheidung über die Aufbewahrung oder Löschung erkennungsdienstlicher Daten und polizeilicher Unterlagen etwas substanziell anderes ist, als die strafprozessuale Entscheidung über Schuld oder Unschuld eines Täters bzw. die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung (BayVGH vom 31.10.2007 a.a.O. RdNr. 5).
- BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09
Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung; …
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2011 - 10 ZB 10.778
Der für die Datenspeicherung erforderliche Tatverdacht entfällt nicht, wenn ein Restverdacht verbleibt, was selbst im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs möglich sein kann (vgl. BVerfG vom 16.5.2002 NJW 2002, 3231 RdNr. 26; BVerwG vom 9.6.2010 Az. 6 C 5.09 ). - BVerfG, 16.05.2002 - 1 BvR 2257/01
Zur Datenspeicherung trotz Freispruchs
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2011 - 10 ZB 10.778
Der für die Datenspeicherung erforderliche Tatverdacht entfällt nicht, wenn ein Restverdacht verbleibt, was selbst im Falle eines rechtskräftigen Freispruchs möglich sein kann (vgl. BVerfG vom 16.5.2002 NJW 2002, 3231 RdNr. 26; BVerwG vom 9.6.2010 Az. 6 C 5.09 ). - VGH Bayern, 21.01.2009 - 10 B 07.1382
Anspruch auf Löschung polizeilicher Daten
Auszug aus VGH Bayern, 12.05.2011 - 10 ZB 10.778
Danach sind die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Verdacht (restlos) entfallen ist (vgl. BayVGH vom 21.1.2009 Az. 10 B 07.1382 RdNr. 35).
- VG Karlsruhe, 19.11.2014 - 4 K 2270/12
Speicherung der personenbezogenen Daten bei polizeilichen Ermittlungsverfahren
Bei den Verfahrenseinstellungen nach §§ 153 ff. StPO wird nämlich teilweise eine Feststellung zum Tatverdacht getroffen (§ 153 StPO, hinreichender Tatverdacht) oder es besteht der durch die Anklagerhebung bzw. die Eröffnung des Hauptverfahrens von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht bejahte Tatverdacht trotz der Einstellungsverfügung fort (BayVGH, Beschl. v. 01.08.2012, aaO unter Hinweis auf BayVGH, Urt. v. 12.05.2011 - 10 ZB 10.778 - Rn 4 m.w.N.;… VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.02.2001, aaO). - VGH Bayern, 24.02.2015 - 10 C 14.1180
Löschung von personenbezogenen Daten aus dem Kriminalaktennachweis und aus dem …
Nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG sind die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tatverdacht restlos entfallen ist (BayVGH, B.v. 12.5.2011 - 10 ZB 10.778 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VG Karlsruhe, 27.10.2011 - 2 K 256/11
Löschung personenbezogener Daten, die durch den Polizeivollzugsdienst gespeichert …
Anders soll dies nur sein, wenn eine Einstellung mangels Tatverdachts oder ein Freispruch wegen erwiesener Unschuld erfolgt ist (BayVGH, Beschluss vom 12.05.2011 - 10 ZB 10.778 - DuD 2011, 573 und juris, dort Rn. 4;… Belz/Mußmann, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 7. Aufl. 2009, § 38, Rn. 16).
- VGH Bayern, 01.08.2012 - 10 ZB 11.2438
Entfallen des der Speicherung zugrunde liegenden Verdachts; Einstellung nach § …
Nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG sind die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Verdacht (restlos) entfallen ist (BayVGH vom 12.5.2011 Az. 10 ZB 10.778 RdNr. 4 m.w.N.). - VGH Bayern, 20.02.2013 - 10 ZB 12.2455
Mitziehklausel des Art. 38 Abs. 2 Satz 6 PAG; Anfangsverdacht bezüglich der …
Auf die Argumentation des Verwaltungsgerichts, es handle sich beim Verdacht der Körperverletzung im Hinblick darauf, dass der Kläger nicht zum ersten Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten sei (vgl. BayVGH, B.v. 12.5.2011 - 10 ZB 10.778 - juris Rn. 10) sowie im Hinblick auf die Tatausführung und das verletzte Rechtsgut nicht um einen Fall geringerer Bedeutung, geht das Zulassungvorbringen nicht ein. - VGH Bayern, 16.11.2018 - 10 C 18.2094
Löschung von im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnener Daten
Nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 bzw. Art. 54 Abs. 2 Satz 2 PAG sind die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tatverdacht restlos entfallen ist (…BayVGH, B.v. 24.2.2015 - 10 C 14.1180 - juris Rn. 17; B.v. 12.5.2011 - 10 ZB 10.778 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VG München, 14.08.2013 - M 7 K 12.3618 Der diesbezügliche Tatverdacht kann sogar im Fall eines rechtskräftigen Freispruchs fortbestehen (vgl. BVerfG, B. v. 16.5.2002 - 1 BvR 2257/01 - DVBl. 2002, 1110/1111; BVerwG, U. v. 9.6.2010 - 6 C 5.09 - BVerwGE 137, 113/119 ; BayVGH, B.v. 12.5.2011 - 10 ZB 10.778 - [...] Rn. 4).
- VG Würzburg, 04.08.2016 - W 5 K 15.606
Löschung erkennungsdienstlicher Unterlagen
Nach Art. 38 Abs. 2 Satz 2 PAG sind die in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gewonnenen und für präventive Zwecke genutzten Daten zu löschen, wenn der dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zugrunde liegende Tatverdacht (restlos) entfallen ist (BayVGH, B. v. 12.5.2011 - 10 ZB 10.778 - juris).